Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Ihr behandelnder Arzt stellt auf Grund Ihrer Beschwerden eine Diagnose und verschreibt Ihnen durch eine Heilmittelverordnung die logopädische Behandlung (im Bedarfsfall auch als Hausbesuch).

Die Logopädie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und wird von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernommen. Für gesetzlich Versicherte über 18 Jahre sieht der Gesetzgeber einen Eigenanteil von 10% und 10 € Rezeptgebühr vor, soweit keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt.